Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass durch eine private Unfallversicherung meist kein Versicherungsschutz für Endurotraining und vor allem für Rennen besteht.
Schwere Unfälle verursachen Kosten. Eine Hubschrauberbergung kostet durchschnittlich € 6.000.-, eine bleibender Invalidität oder Todesfall verursacht Zusatzkosten und Einkommensverluste.
Für das Training und Rennen beim ÖEC können wir Dir eine kleine, günstige Unfallversicherung anbieten.
Kosten für 2 Tage inkl. Handling: € 10,-
Diese beinhaltet
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Bergungskosten bis € 10.000.-
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Leistung im Todesfall € 15.500.-
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Leistung bei Dauerinvalidität bis € 69.750.- mit 25% Selbstbehalt (Integralfranchise)
Diese gilt nur im Rahmen der gewählten ÖEC-Veranstaltung, beim Training und Rennen, solange Du auf dem Motorrad sitzt.
Du kannst bei jeder Veranstaltung bei der Anmeldung selbst entscheiden ob Du mit oder ohne Versicherungspaket buchst. Eine Buchung Vorort ist leider nicht möglich, da die Meldung der versicherten Teilnehmer vor der Veranstaltung an den Versicherer erfolgen muss!
Details
Versicherungssummen
Versicherungsart/Leistungsart |
Versicherungssumme je Person |
---|---|
Bergungskosten bis |
10.000 € |
Leistung im Todesfall |
15.500 € |
Invaliditätsleistung mit 225%iger Progression |
31.000 € |
Leistung bei Vollinvalidität mit 25% Integralfranchise |
69.750 € |
Kosmetische Operation bis |
10.000 € |
Versicherter Personenkreis
Versichert ist der Teilnehmer/Fahrer bei der gewählten Veranstaltung. Der Versicherungsschutz beginnt für die versicherte Person mit dem besteigen des Fahrzeuges unmittelbar vor dem offiziellen Start der Veranstaltung bzw. dem Beginn des offiziellen Trainings auf der Rennstrecke. Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges nach der offiziellen Beendigung der Veranstaltung bzw. des Trainings. Bei vorzeitiger Aufgabe endet der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Fahrzeuges.
Besondere Vereinbarungen
- Ein Anspruch auf die Invaliditätsleistung entsteht aber erst dann, wenn sich nach den Bestimmungen der Ziffern 2.1.2.2.1, 2.1.2.2.2 und 2.1.2.2.3 der Motorsport Unfallversicherungsbedingungen und - sofern Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben - unter entsprechender Berücksichtigung der Ziffer 4 der Motorsport Unfallversicherungsbedingungen ein Invaliditätsgrad von mehr als 25 % ergibt.
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Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von mehr als 25 %, so besteht ein Anspruch in Höhe der sich ergebenden Gesamtinvalidität.
Die Versicherungsbedingungen findest du hier Versicherungsbedingungen
Weitere Informationen über Versicherungen speziell für den Motorsport findest Du auch bei unserem Versicherungsmakler unter https://www.sichermithelm.at/versichern/versicherungsprodukte/motorsport